Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 25. Feb. 2010)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden
Anwendung auf jede Geschäftsbeziehung mit Mag.a. Anni
Bürkl.
Diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf jede
Geschäftsbeziehung mit Mag.a. Anni Bürkl.
Allgemeines
Geliefertes
Material bleibt stets Eigentum von Mag.a. Anni Bürkl.
Es wird
vorübergehend, für die auf der Auftragsbestätigung angegebenen
Nutzungsarten überlassen, und zwar gegen Bezahlung des vereinbarten
Honorars binnen der vereinbarten Zahlungsfrist.
Die Verwendung
als Archivmaterial ist gesondert zu vereinbaren.
Die Lieferung
des Materials und die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt zu den
nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit in der
Auftragsbestätigung nichts Abweichendes angegeben oder sonst
schriftlich vereinbart wird. Abweichende Geschäftsbedingungen
des/der AuftraggeberIn gelten nur, wenn sie von Mag.a Anni Bürkl
schriftlich bestätigt worden sind. Allgemeinen Geschäftsbedingungen
des/der AuftraggeberIn wird hiermit widersprochen. Auch für
Lieferung ins Ausland gilt österreichisches Recht.
Hat der/
die AuftraggeberIn nicht innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung des
Materials die Annahme erklärt, kann das Material ohne weitere
Bindung an den Besteller anderweitig angeboten werden.
Angebote
Angebote
sind 14 Tage nach Angebotsdatum gültig; das Angebot gilt als
angenommen, sobald eine schriftliche Auftragsbestätigung
eingeht.
Ausführliche Konzepte können kostenpflichtig sein.
Aufträge
Auftragsvolumen:
Zeichen sind „Zeichen inklusive Leerzeichen“. Normseiten sind
Seiten à 1700 Zeichen.
Drittleistungen
(Leistungen, die über eine dritte Firma abgewickelt werden) müssen
sofort beglichen werden.
Mit
Auftragserteilung wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des
Auftragsvolumens fällig.
Auf
Rabatte (Stammkunden, Bildungseinrichtungen, Soziale
Einrichtungen...) gibt es keinerlei Rechtsanspruch.
Die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrags
zwischen AuftragnehmerIn und AuftraggeberIn, der durch den Auftrag
zustande kommt.
Honorarzahlung
Es
gelten
-
der
JournalistInnen Tarifvertrag des Verbandes österreichischer
Zeitungen;,
-
die
Honorarrichtlinien des PRVA (PR-Verband Austria),
-
die
Honorar-Empfehlungen der IG Autorinnen, Autoren & Literatur,
-
sowie
die aktuelle Preisliste von Mag.a. Anni Bürkl.
Honorare
werden fällig wie folgt:
jedoch
spätestens bei Überbringung der im Auftrag vereinbarten Leistung
und Abnahme des gelieferten Materials durch den/die AuftraggeberIn.
Eine Lieferung gilt als abgenommen durch den Auftraggeber, wenn bis
spätestens 1 Monat nach Lieferung kein Einspruch erfolgt.
Zahlungstermin
ist, wenn nicht anders vereinbart, sieben Tage nach Rechnungslegung.
Zahlungsverzögerungen
aller Art und deren Folgen (Mahnspesen, Verzugszinsen sowie alle
Anwalts- und Gerichtskosten) gehen zu Lasten der/des
Auftraggebers/in.
Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung
des Materials bedarf der Autorisierung durch die Auftragnehmerin und
ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art
und Lieferung der Nutzung und ist vorher zu vereinbaren.
Honorare
sind Nettohonorare ohne Mehrwertsteuer.
Das Honorar wird nach
Auftragsbestätigung auf jeden Fall fällig, auch wenn die Lieferung
aus Gründen nicht zustande kommt, die bei der/dem AuftraggeberIn
liegen.
Urheberrecht
Für
jede Nutzung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen die
Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes.
Die eingeräumten
Rechte gelten nur für den vereinbarten Zweck, Sprachraum und Umfang
zur einmaligen Nutzung. Jede erneute Nutzung oder Ausweitung des
ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit der
vorherigen, schriftlichen Zustimmung von Mag.a. Anni Bürkl erlaubt.
Dies gilt insbesondere für die Freigabe des Materials zu Zwecken der
Werbung.
Das Material darf ohne vorherige, schriftliche
Zustimmung von Mag.a. Anni Bürkl nicht in ein Datenbanksystem
eingespeichert werden oder sonst elektronisch, im Printverfahren und
per Internet verwertet oder bearbeitet werden.
Das Material
darf nur redaktionell verwendet werden. Es darf in der Tendenz nicht
verfremdet und nicht verfälscht werden. Der/ Die AuftraggeberIn ist
zur Beachtung der publizistischen Grundsätze (Ehrenkodex des österr.
Presserats) verpflichtet.
Ein Urhebervermerk im Sinne des
Urheberrechtsgesetzes ist stets verlangt, und zwar in einer Weise,
dass kein Zweifel an der Identität der Urheberin und der Zuordnung
zum jeweiligen Beitrag bestehen kann. Sammelnachweise reichen nur
aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zuordnung der Urheberin
zum Beitrag entnehmen lässt.
Die Übertragung von
Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften bleibt vorbehalten. Mit der
Annahme des Honorars ist die Erlaubnis zur Wahrung weiterer Rechte
durch den/ die AuftraggeberIn nicht gebunden.
Der / Die
AuftraggeberIn ist verpflichtet, Mag.a. Anni Bürkl ein Belegexemplar
kostenlos zu liefern.
Haftung/Kosten
Bei
unberechtigter Nutzung oder Weitergabe des Materials wird
vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprüche ein Mindesthonorar in
Höhe des zweifachen Nutzungshonorars fällig.
Unterbleibt die
Namensnennung von Mag.a. Anni Bürkl, oder verstößt der /die
AuftraggeberIn gegen das Urheberrechtsgesetz, so hat Mag.a. Anni
Bürkl Anspruch auf Schadenersatz in Form eines Zuschlags von 100%
zum jeweiligen Nutzungshonorar, zuzüglich evtl. Verwaltungskosten.
Kooperationen
Mag.a
Anni Bürkl hält 50% jedes geistigen Eigentums (im
urheberrechtlichen Sinn), das in gemeinsam entwickelten Projekten aus
Kooperationen entsteht. Mag.a Anni Bürkl hat ein Recht auf die
Nennung ihres Namens in Zusammenhang mit dem Projekt. Sie hat für
mindestens 5 Jahre Anspruch auf 50%ige Beteiligung an allen
Einnahmen, und zwar auch ohne ihre weitere Mitarbeit; oder auf eine
einmalige Abschlagszahlung.
Gerichtsstandort
Gerichtsstandort
ist für beide Teile, so gesetzlich zulässig, der Wohnsitz von
Mag.a. Anni Bürkl.